Honorar

Festpreise statt Stundenabrechnung.

Sie wissen vor Mandatsannahme, was ein Vorgang kostet. Die Erstberatung ist kostenlos, dazu Festpreis-Pakete für die häufigsten Standardvorgänge auf Arbeitgeberseite und eine laufende Betreuung als Monatspauschale, vermittelt über unser Fachanwält:innen-Netzwerk in Nordrhein-Westfalen. Prozessvertretung wird nach RVG abgerechnet, mit transparenter Kostenindikation vor Mandatsannahme.

Unser Versprechen

Fixpreise als Standard

  • Preis vor Mandatsannahme schriftlich vereinbart
  • Erste Einschätzung über den Fall-Check kostenlos
  • Erstberatung kostenlos, unverbindlich, bis zu 60 Minuten

Paket 01

Erstberatung

Für den akuten Einzelfall, unverbindlich.

Kostenlosbis zu 60 Minuten, einmalig
  • Bis zu 60 Minuten Gespräch mit einer Fachanwält:in für Arbeitsrecht aus dem Netzwerk
  • Vorab Sichtung der zentralen Unterlagen (Vertrag, Kündigung, Schriftverkehr)
  • Strukturierte Einschätzung der Rechtslage und Erfolgsaussichten
  • Konkrete Handlungsempfehlung für den nächsten Schritt
  • Schriftliche Kurzzusammenfassung im Nachgang
Erstberatung anfragen

Paket 02

Abmahnung gerichtsfest

Belastbar formuliert, damit die Kündigung später hält.

490 €Festpreis pro Vorgang
  • Sachverhaltsaufnahme, Sichtung der Unterlagen
  • Prüfung der Abmahnfähigkeit und der richtigen Reihenfolge
  • Formulierung der Abmahnung, gerichtsfest dokumentiert
  • Übergabe inklusive Zustellungs- und Beweissicherungshinweis
Abmahnung beauftragen

Paket 03

Aufhebungsvertrag

Saubere Trennung, ohne späteren Angriff.

ab 1.490 €Festpreis je nach Komplexität
  • Verhandlungsstrategie und Zielkorridor abgestimmt
  • Verhandlung mit der Gegenseite oder deren anwaltlicher Vertretung
  • Gestaltung des Aufhebungsvertrags mit allen Standardregelungen
  • Hinweise zu Sperrzeit (§ 159 SGB III) und steuerlicher Behandlung
  • Abschluss- und Übergabedokumentation
Aufhebungsvertrag anfragen

Paket 04

Arbeitgeber-Betreuung

Laufende arbeitsrechtliche Begleitung.

ab 390 €pro Monat
  • Feste Fachanwält:in im Netzwerk als Ansprechpartner für Ihr Unternehmen
  • Laufende Beratung zu Kündigung, Abmahnung, Verträgen, Betriebsrat
  • Prüfung und Gestaltung von Arbeits- und Aufhebungsverträgen
  • Rückmeldung zu dringenden Fragen innerhalb von 24 Stunden
  • Quartalsweiser Status zu offenen Themen
Betreuung anfragen

Paket 05

Prozessvertretung

Wenn es zur Klage kommt.

nach RVGVertretung vor dem Arbeitsgericht
  • Vertretung in Kündigungsschutz- und sonstigen arbeitsgerichtlichen Verfahren
  • Klageerwiderung, Gütetermin, Schriftsätze, Kammertermin
  • Verhandlung von Abfindung oder Aufhebungsvereinbarung
  • Streitwertbestimmung und Kostenindikation vor Mandatsannahme
  • Bei Streitwert 12.000 € (3 Bruttomonatsgehälter à 4.000 €): rund 2.200 € netto je Instanz
Vertretung anfragen

Hintergrund

Wie wir Festpreise im Netzwerk kalkulieren, wie das RVG funktioniert.

Warum Festpreise

Für abgegrenzte Vorgänge, bei denen der Aufwand belastbar geschätzt werden kann (Erstberatung, Abmahnung, Aufhebungsvertrag), arbeitet unser Anwaltsnetzwerk bewusst mit Festpreisen. Sie sichern den Arbeitgeber gegen Kostenüberraschungen ab. Die Erstberatung ist im Netzwerk kostenlos und auf bis zu 60 Minuten angelegt.

Warum RVG für die Prozessvertretung

Vor dem Arbeitsgericht hängt der Aufwand wesentlich vom Streitwert und vom Verfahrensverlauf ab. Eine ehrliche Festpreis-Schätzung ist hier weder zulässig noch sinnvoll. Die Gebühren ergeben sich aus dem RVG (insbesondere Verfahrens-, Termins- und Einigungsgebühr) und sind damit vollständig nachvollziehbar. Die mandatierte Anwält:in nennt vor Mandatsannahme eine konkrete Kostenindikation.

Rechenbeispiel Kündigungsschutzklage

Streitwert nach § 42 Abs. 2 GKG: drei Bruttomonatsgehälter. Bei einem Bruttogehalt von 4.000 Euro entspricht das einem Streitwert von 12.000 Euro. Daraus ergibt sich für die Vertretung in erster Instanz eine RVG-Vergütung von rund 2.200 Euro netto (1,3 Verfahrensgebühr, 1,2 Terminsgebühr, Auslagen). Bei einer gütlichen Einigung im Gütetermin reduziert sich der Aufwand entsprechend. Vor Mandatsannahme nennen wir die konkrete Kostenindikation für Ihren Streitwert.

Alle Preise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer (19 % USt). Honorarvereinbarungen mit Unternehmen erfolgen nach § 3a RVG durch die mandatierte Anwält:in im Netzwerk; ein Erfolgshonorar wird nicht vereinbart. Für Prozessvertretung gilt grundsätzlich das RVG (Streitwert Kündigungsschutzklage: drei Bruttomonatsgehälter, § 42 Abs. 2 GKG).

Schildern Sie Ihren Fall.

Erste Einschätzung kostenlos. Kosten besprechen wir vor Mandatsannahme.

Fall jetzt schildern